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   BGH, 29.08.1961 - 5 StR 342/61   

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BGH, 29.08.1961 - 5 StR 342/61 (https://dejure.org/1961,666)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1961 - 5 StR 342/61 (https://dejure.org/1961,666)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1961 - 5 StR 342/61 (https://dejure.org/1961,666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 198
  • NJW 1961, 2170
  • MDR 1961, 1033
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 341/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 29.08.1961 - 5 StR 342/61
    Dann könnte vielleicht der rechtliche Grundsatz bedeutsam werden, daß die Strafkammer einen Fall an das höhere Gericht verweisen muß, wenn sie noch zur Zeit ihrer Entscheidung den Verdacht eines Verbrechens hat, das ihre Zuständigkeit überschreitet (vgl. die unveröffentlichten Urteile des Senats 5 StR 341/60 vom 13. Dezember 1960 und 5 StR 246/61 vom 11. Juli 1961).
  • BGH, 11.07.1961 - 5 StR 246/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.08.1961 - 5 StR 342/61
    Dann könnte vielleicht der rechtliche Grundsatz bedeutsam werden, daß die Strafkammer einen Fall an das höhere Gericht verweisen muß, wenn sie noch zur Zeit ihrer Entscheidung den Verdacht eines Verbrechens hat, das ihre Zuständigkeit überschreitet (vgl. die unveröffentlichten Urteile des Senats 5 StR 341/60 vom 13. Dezember 1960 und 5 StR 246/61 vom 11. Juli 1961).
  • RG, 21.03.1935 - 2 D 41/35

    Steht der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Art. 5 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 29.08.1961 - 5 StR 342/61
    Das Interesse des Beschuldigten, von dem aufgetauchten Verdacht strafbaren Tuns ausdrücklich freigesprochen zu werden, ist, da die Strafklage auch durch die gerichtliche Entscheidung im Sicherungsverfahren verbraucht wird (RGSt 69, 170, 172), nicht so schwerwiegend, daß allein aus diesem Grunde der Übergang in das Strafverfahren erforderlich erschiene.
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Die Durchführung eines weiteren Verfahrens über denselben Prozessgegenstand ist unzulässig, auch wenn sich nach Urteilsrechtskraft beispielsweise ergibt, dass das Gericht die Gemeingefährlichkeit des Täters falsch eingeschätzt hat (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 416 Rn. 9; Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. VI, 25. Aufl. 2001, § 414 Rn. 34 f.; Fischer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 414 Rn. 22; RGSt 69, 170 ; BGHSt 11, 319 ; 16, 198 ).
  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 378/67

    Auslegung des § 429 Buchst.a-d Strafprozessordnung (StPO) unter Berücksichtigung

    Das gilt selbst dann, wenn im Strafverfahren ein Gericht höheren Ranges zu entscheiden hätte (Fortführung von BGHSt 16, 198, 199) [BGH 29.08.1961 - 5 StR 342/61].

    In dem Sicherungsverfahren war die Strafkammer zur Entscheidung berufen; denn für dieses Verfahren hat das Gesetz bewußt die Zuständigkeit ohne Rücksicht auf die Art der dem Beschuldigten zur Last gelegten strafbedrohten Handlungen bei ihr zusammengefaßt (vgl. § 429 b Abs. 3 der 1945/46 in der amerikanischen und britischen Besatzungszone erlassenen Strafprozeßordnungen, Art. 3 Abschn, I Nr. 182 des Vereinheitlichungsgesetzes vom 12. September 1950 - BGBl. I S. 455, 499 - und die amtl. Begründungen zu dem ersten vom Bundesjustizministerium herausgegebenen Entwurf dieses Gesetzes S. 53 unter Nr. 156 und zu dem der Bundestagsdrucksache I Nr. 530 anliegenden zweiten Entwurf S. 55 unter Nr. 166; ebenso Schäfer a.a.O. § 429 d Anm. 1 b; a.A. Peters, Strafprozeß, 2. Aufl., S. 499 unten und Sax JZ 1962, 501).

  • BGH, 24.03.1971 - 3 StR 3/69

    Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in Tateinheit mit Teilnahme an einer

    "Tat" im Sinne des § 264 StPO ist der geschichtliche Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht hat (BGHSt 10, 396, 397 [BGH 22.10.1957 - 5 StR 317/57]; 16, 200) [BGH 29.08.1961 - 5 StR 342/61].
  • BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70

    Strafbarkeit wegen Betrugs, wegen eines versuchten Betrugs und wegen erschwerter

    Denn die angeklagte Einzeltat ist mit der Fortsetzungstat, deren Teilakt sie bildet, identisch im Sinne des § 264 StPO (Geier in Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 264 Anm. 3 e; vgl. auch BGHSt 9, 324, 334 [BGH 18.07.1956 - 6 StR 28/56]; 13, 25 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; 16, 200) [BGH 29.08.1961 - 5 StR 342/61].
  • BGH, 29.03.1966 - 1 StR 16/66

    Rechtmäßigkeit einer Unterbringung des Beschuldigten in einer Heil- oder

    Auf die Beanstandung braucht nicht eingegangen zu werden, weil sie als Verfahrensrüge verspätet vorgebracht ist; sie ist auch unbegründet (BGHSt 16, 198).
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